Als Mitarbeiter (m/w/d) hast du einen Arbeitsvertrag bei der Timeleas GmbH. In diesem Vertrag sind alle gesetzlichen und tariflichen Regelungen und Bestimmungen festgehalten (Stundenlohn, Anzahl der Arbeitsstunden, Anzahl der Urlaubstage, Verhalten bei Krankheit etc.). Die Timeleas GmbH hat die Weisungsbefugnis und versucht den Mitarbeiter nach seinen Qualifikationen einzuteilen. Er arbeitet jedoch nicht vor Ort bei der Timeleas GmbH, sondern bei einem der verschiedenen Kundenunternehmen.

Die entsprechenden Rechte und Pflichten des Mitarbeiters regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dort ist auch die Zahlung des Equal-Pay-Lohns geregelt. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter nach einem 9-monatigen Einsatz im Kundenunternehmen das gleiche verdienen muss wie ein Festeingestellter mit derselben Tätigkeit. Das AÜG regelt auch, dass ein Mitarbeiter maximal 18 Monate als Leiharbeitnehmer in einem Kundenunternehmen eingesetzt werden darf. Danach hat der Mitarbeiter die Chance dort eine Festeinstellung zu erhalten oder kann – falls es aus irgendwelchen Gründen nicht passt – in einem anderen Kundenunternehmen der Timeleas GmbH eingesetzt werden.

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